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Stadt Coswig/Anhalt  

 

 
     
     

   

Historisches

1830 ist wohl das entscheidende Jahr der neuzeitlichen Abwasserentsorgung. In London brach eine schwere Choleraepidemie aus. Bei ausgedehnten Untersuchungen erkannte man den Zusammenhang zwischen Seuchen wie Pest, Cholera oder Typhus und der mangelnden Hygiene. In der Folge wurde der Bau von Kanalsystemen, die zum Teil bis heute Bestand haben, vorangetrieben.
Mit zunehmender Bevölkerungsentwicklung und Industrialisierung wurde die Gewässerbelastung ein zunehmendes Problem. Mit dem Bau von Abwasserreinigungsanlagen wurde dem Wasserkreislauf auf der Erde Rechnung getragen.

Grundsätzlich sind heute die Städte und Gemeinden zur Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden Abwässer verpflichtet. Die Qualität der Abwasserbehandlung wird hier durch Europa-, Bundes- und Landesrecht eindeutig vorgegeben.
Die Organisationsform zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe unterliegt einem relativ breiten Ermessen der Gemeinden. Hier ist, abhängig von der konkreten Situation, die wirtschaftlichste Lösung zu suchen.

Unter diesem Aspekt haben sich die Stadt Coswig (Anhalt), die Gemeinden Klieken, Buko, Zieko und Düben 1992 entschieden, die Aufgabe „Abwasserentsorgung“ gemeinsam in einem Zweckverband zu erfüllen.
1993 traten die Gemeinden Köselitz, Griebo und Möllensdorf dem Abwasserverband Coswig/Anhalt bei.
Die Gemeinden Senst, Cobbelsdorf und Wörpen wurden zum 1. Januar 2000 Mitglieder des Abwasserverband Coswig/Anhalt.
Somit erfüllt heute der Abwasserverband Coswig/Anhalt für sämtliche Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt) die Pflichtaufgabe „Abwasserentsorgung“

Der Zweckverband ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts verantwortlich für die Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung der abwassertechnischen Anlagen. Er muss dabei kostendeckend arbeiten und darf somit keine Gewinne erzielen.
Naturgemäß war und ist das Hauptproblem die Finanzierung der Aufgabenerfüllung „Abwasserentsorgung“.


Im Gründungsjahr des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt wurde ein Teil der Finanzierung über eine Umlage durch die Mitgliedsgemeinden sichergestellt. Gleichzeitig wurde in der Verbandsversammlung, das Organ des Abwasserverbandes, in welcher jede Gemeinde entsprechend ihrer Einwohnerzahl vertreten ist, eine Variantenuntersuchung zur künftigen Organisation durchgeführt.
Im Ergebnis entschied man sich, eine privatrechtliche Gesellschaft, die AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbH, zusammen mit einem privaten Partner zu gründen.
Der private Partner sollte sowohl ein entsprechendes Know-how für den Aufbau eines Entsorgungssystems sowie Finanzierungssicherheiten mitbringen.
Demzufolge wurde 1994 eine europaweite Ausschreibung zum Bau der Kläranlage Coswig (Anhalt) und der Überleitung Buko-Düben-Zieko-Coswig (Anhalt) durchgeführt.
Gleichzeitig waren vom Verband erarbeitete Verträge zur Gründung einer gemeinsamen GmbH mit 51 % Anteil Abwasserverband und 49 % Anteil privater Partner Bestandteil dieser Ausschreibung.


An diesem europaweiten Wettbewerb konnten sich nur die Firmen beteiligen, die bereit waren, die vorgegebenen Vertragswerke zu akzeptieren.
Im Ergebnis der Ausschreibung wurde im Dezember 1993 die gemeinsame Gesellschaft AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbH gegründet und der Auftrag für den Bau der Kläranlage und Überleitung erteilt.
1998 löste sich der private Partner im gegenseitigen Einvernehmen aus dieser Gesellschaft, so dass heute der Abwasserverband Coswig/Anhalt 100 %iger Anteilseigner dieser GmbH ist.


Als Grundlage für die Finanzierung ist der Verband verpflichtet, eine Kalkulation durchzuführen. Diese muss sämtliche Ausgaben und die Art und Weise der Deckung dieser Ausgaben beinhalten.
Finanzierungsbausteine waren und sind Fördermittel, die das Land gewährt, Umlagen durch die Mitgliedsgemeinden und einmalige Beiträge durch die Grundstückseigentümer.


Im Vorfeld der ersten Kalkulation hat die Verbandsversammlung entschieden, dass

- Umlagen nur im Gründungsjahr von den Mitgliedsgemeinden erhoben werden sollen,
- die Beiträge von den Grundstückseigentümern relativ niedrig bemessen werden sollen,
  da die Grundstückseigentümer ohnehin eine erhöhten Aufwand hatten,
- keine Kostenerstattung für die Herstellung des ersten Hausanschlusses erhoben wird,
- Fördermittel maximal ausgenutzt werden sollen,
- der dann noch nicht gedeckte Finanzierungsbedarf über Kredite und damit über Gebühren
finanziert wird.

 

Entsprechend dieser Vorgaben sind der Beitragssatz und damit die einmalige Belastung der Grundstückseigentümer aus diesem Beitrag im Vergleich zu anderen Verbänden sehr niedrig angesetzt. Dafür ist der Anteil der Fremdfinanzierung und die daraus entstehende laufende Gebühr gegenüber anderen Verbänden entsprechend höher.
Im Folgenden ist das Verhältnis der einzelnen Finanzierungsbausteine (Stand 31.12.02) dargestellt: 
 

 

Abweichend vom oben Gesagten wurde für die Gemeinde Senst auf Grund ihrer eigenständigen technische Anlage auch ein eigenes abgeschlossenes Kalkulationsgebiet
“Senst“ gebildet. Hier wird neben der Erhebung des einmaligen Anschlussbeitrages auch eine Kostenerstattung für die Herstellung des ersten Hausanschlusses erhoben.

Zur technischen Umsetzung wurde ein Abwasserbeseitigungskonzept erarbeitet, in welchem die wesentlichen Schritte der Erschließung und technologischen Abwicklung vorgegeben wurde.
Mit der Inbetriebnahme der Zentralkläranlage Coswig (Anhalt) im Jahr 1995 erfolgt eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende Abwasserbehandlung.
Bis zum Jahr 2001 wurden sukzessiv alle Orte der Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt), außer Senst, an die Zentralkläranlage Coswig (Anhalt) angeschlossen. Für die Gemeinde Senst wurde im Jahr 2000 eine eigene Kläranlage mit einer Kapazität von 330 Einwohnergleichwerten errichtet, welche seitdem die Abwässer dieser Gemeinde entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen reinigte. Die Kläranlage Senst wurde 2017 zur Pumpstation umgebaut und das
anfallende Abwasser wird nunmehr ebenfalls zur Kläranlage Coswig transportiert.


Die Kläranlage Coswig (Anhalt) wurde so geplant und gebaut, dass sie stufenweise erweitert werden kann. Dabei sind gegenwärtig zwei parallele Behandlungsstraßen in Betrieb.
Unter Berücksichtigung der angeschlossenen Grundstücke und der dazugehörigen gewerblichen Einrichtungen wird heute ein Auslastungsgrad von ca. 85 % erreicht.


Bei deutlichem Zuwachs im Abwasseranfall besteht die Möglichkeit, die vorhandene Anlage um eine weitere Straße auszubauen und damit zusätzliche Kapazität zu schaffen.
Zum Transport der Abwässer zur Kläranlage Coswig (Anhalt) werden Pumpwerke mit entsprechenden Druckleitungen betrieben. Die Kläranlage Senst wurde im Jahr 2017 stillgelegt. Seit dem werden die Abwässer der Gemeinde über eine neue Druckleitung nach Cobbelsdorf und damit zur Kläranlage Coswig transportiert.

Im Juli 2013 wurde die neu errichtete Klärschlammvererdungsanlage in Betrieb genommen.
Ab diesem Zeitpunkt wird der bei der biologischen Abwasserreinigung anfallende
Überschussschlamm nicht mehr aufwendig mittels Zentrifuge entwässert, sondern über
Vererdungsbeete durch Sonne und Wind getrocknet. Dieses Verfahren hilft dabei auch,
langfristig Kosten zu reduzieren.

Damit wird insgesamt ein sehr wichtiger Beitrag zur Erhaltung unserer Umwelt, insbesondere zum Schutz der Gewässer, geleistet.

 

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