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1830 ist
wohl das entscheidende Jahr
der neuzeitlichen Abwasserentsorgung. In London brach eine schwere
Choleraepidemie aus. Bei ausgedehnten Untersuchungen erkannte man den
Zusammenhang zwischen Seuchen wie Pest, Cholera oder Typhus und der
mangelnden Hygiene. In der Folge wurde der Bau von Kanalsystemen, die
zum Teil bis heute Bestand haben, vorangetrieben.
Mit zunehmender Bevölkerungsentwicklung und Industrialisierung
wurde die Gewässerbelastung ein zunehmendes Problem. Mit dem
Bau
von Abwasserreinigungsanlagen wurde dem Wasserkreislauf auf der Erde
Rechnung getragen.
Grundsätzlich sind heute die Städte und Gemeinden zur
Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden Abwässer
verpflichtet.
Die Qualität der Abwasserbehandlung wird hier durch Europa-,
Bundes- und Landesrecht eindeutig vorgegeben.
Die Organisationsform zur Erfüllung dieser Pflichtaufgabe
unterliegt einem relativ breiten Ermessen der Gemeinden. Hier ist,
abhängig von der konkreten Situation, die wirtschaftlichste
Lösung zu suchen.
Unter diesem Aspekt haben sich die Stadt Coswig (Anhalt), die Gemeinden
Klieken, Buko, Zieko und Düben 1992 entschieden, die Aufgabe
„Abwasserentsorgung“ gemeinsam in einem
Zweckverband zu
erfüllen.
1993 traten die Gemeinden Köselitz, Griebo und
Möllensdorf dem Abwasserverband Coswig/Anhalt bei.
Die Gemeinden Senst, Cobbelsdorf und Wörpen wurden zum 1.
Januar 2000 Mitglieder des Abwasserverband Coswig/Anhalt.
Somit erfüllt heute der Abwasserverband Coswig/Anhalt
für
sämtliche Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Coswig
(Anhalt) die Pflichtaufgabe „Abwasserentsorgung“
Der Zweckverband ist als Körperschaft des
öffentlichen Rechts verantwortlich für die Planung,
Bau,
Betrieb und Finanzierung der abwassertechnischen Anlagen. Er muss dabei
kostendeckend arbeiten und darf somit keine Gewinne erzielen.
Naturgemäß war und ist das Hauptproblem die
Finanzierung der
Aufgabenerfüllung „Abwasserentsorgung“.
Im Gründungsjahr des Abwasserverbandes
Coswig/Anhalt
wurde ein Teil der Finanzierung über eine Umlage durch die
Mitgliedsgemeinden sichergestellt. Gleichzeitig wurde in der
Verbandsversammlung, das Organ des Abwasserverbandes, in welcher jede
Gemeinde entsprechend ihrer Einwohnerzahl vertreten ist, eine
Variantenuntersuchung zur künftigen Organisation
durchgeführt.
Im Ergebnis entschied man sich, eine privatrechtliche Gesellschaft, die
AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbH, zusammen mit
einem privaten Partner zu gründen.
Der private Partner sollte sowohl ein entsprechendes Know-how
für
den Aufbau eines Entsorgungssystems sowie Finanzierungssicherheiten
mitbringen.
Demzufolge wurde 1994 eine europaweite Ausschreibung zum Bau der
Kläranlage Coswig (Anhalt) und der Überleitung
Buko-Düben-Zieko-Coswig (Anhalt) durchgeführt.
Gleichzeitig waren vom Verband erarbeitete Verträge zur
Gründung einer gemeinsamen GmbH mit 51 % Anteil
Abwasserverband
und 49 % Anteil privater Partner Bestandteil dieser Ausschreibung.
An diesem europaweiten Wettbewerb konnten sich nur
die
Firmen beteiligen, die bereit waren, die vorgegebenen Vertragswerke zu
akzeptieren.
Im Ergebnis der Ausschreibung wurde im Dezember 1993 die gemeinsame
Gesellschaft AWBG Abwasserbehandlungsgesellschaft Coswig/Anhalt mbH
gegründet und der Auftrag für den Bau der
Kläranlage und
Überleitung erteilt.
1998 löste sich der private Partner im gegenseitigen
Einvernehmen
aus dieser Gesellschaft, so dass heute der Abwasserverband
Coswig/Anhalt 100 %iger Anteilseigner dieser GmbH ist.
Als Grundlage für die Finanzierung ist der
Verband
verpflichtet, eine Kalkulation durchzuführen. Diese muss
sämtliche Ausgaben und die Art und Weise der Deckung dieser
Ausgaben beinhalten.
Finanzierungsbausteine waren und sind Fördermittel, die das
Land
gewährt, Umlagen durch die Mitgliedsgemeinden und einmalige
Beiträge durch die Grundstückseigentümer.
Im Vorfeld der ersten Kalkulation hat die
Verbandsversammlung entschieden, dass
- Umlagen nur im Gründungsjahr von den Mitgliedsgemeinden
erhoben werden sollen,
- die Beiträge von den
Grundstückseigentümern relativ niedrig bemessen
werden sollen,
da die Grundstückseigentümer ohnehin eine
erhöhten Aufwand hatten,
- keine Kostenerstattung für die Herstellung des ersten
Hausanschlusses erhoben wird,
- Fördermittel maximal ausgenutzt werden sollen,
- der dann noch nicht gedeckte Finanzierungsbedarf über
Kredite und damit über Gebühren
finanziert wird.
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Abweichend
vom oben Gesagten wurde
für die Gemeinde Senst auf Grund ihrer eigenständigen
technische Anlage auch ein eigenes abgeschlossenes Kalkulationsgebiet
“Senst“ gebildet. Hier wird neben der Erhebung des
einmaligen Anschlussbeitrages auch eine Kostenerstattung für
die
Herstellung des ersten Hausanschlusses erhoben.
Zur technischen Umsetzung wurde ein Abwasserbeseitigungskonzept
erarbeitet, in welchem die wesentlichen Schritte der
Erschließung
und technologischen Abwicklung vorgegeben wurde.
Mit der Inbetriebnahme der Zentralkläranlage Coswig (Anhalt)
im
Jahr 1995 erfolgt eine den gesetzlichen Erfordernissen entsprechende
Abwasserbehandlung.
Bis zum Jahr 2001 wurden sukzessiv alle Orte der
Verwaltungsgemeinschaft Coswig (Anhalt), außer Senst, an die
Zentralkläranlage Coswig (Anhalt) angeschlossen. Für
die
Gemeinde Senst wurde im Jahr 2000 eine eigene Kläranlage mit einer Kapazität von 330 Einwohnergleichwerten
errichtet, welche seitdem die Abwässer dieser Gemeinde
entsprechend den gesetzlichen Erfordernissen reinigte. Die Kläranlage Senst wurde 2017 zur Pumpstation umgebaut und das
anfallende Abwasser wird nunmehr ebenfalls zur Kläranlage Coswig transportiert.
Die Kläranlage Coswig (Anhalt) wurde so geplant und gebaut,
dass
sie stufenweise erweitert werden kann. Dabei sind gegenwärtig
zwei
parallele Behandlungsstraßen in Betrieb.
Unter Berücksichtigung der angeschlossenen
Grundstücke und
der dazugehörigen gewerblichen Einrichtungen wird heute ein
Auslastungsgrad von ca. 85 % erreicht.
Bei deutlichem Zuwachs im Abwasseranfall besteht die
Möglichkeit,
die vorhandene Anlage um eine weitere Straße auszubauen und
damit
zusätzliche Kapazität zu schaffen.
Zum Transport der Abwässer zur Kläranlage Coswig
(Anhalt)
werden Pumpwerke mit entsprechenden Druckleitungen
betrieben. Die Kläranlage Senst wurde im Jahr 2017 stillgelegt.
Seit dem werden die Abwässer der Gemeinde über eine neue
Druckleitung nach Cobbelsdorf und damit zur Kläranlage Coswig
transportiert.
Im Juli 2013 wurde die neu errichtete Klärschlammvererdungsanlage in Betrieb genommen.
Ab diesem Zeitpunkt wird der bei der biologischen Abwasserreinigung anfallende
Überschussschlamm nicht mehr aufwendig mittels Zentrifuge entwässert, sondern über
Vererdungsbeete durch Sonne und Wind getrocknet. Dieses Verfahren hilft dabei auch,
langfristig Kosten zu reduzieren.
Damit wird insgesamt ein sehr wichtiger Beitrag zur Erhaltung unserer
Umwelt, insbesondere zum Schutz der Gewässer, geleistet.
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