Verbandsgebiet  
     
  Organisation  
 Historisches  
 Aktuelles  
 Organigramm  
 Ansprechpartner  
     
Technologie  
     
  Satzungen  
 Gebühren, Beiträge  
 Verbandssatzung  
 mehr...  
     
  Formulare  

 Entwässerungsantrag  
 Änderung Kundendaten  
 mehr...  
     

Stadt Coswig/Anhalt  

 

 
     
     

 Aktuelles


 Der Verband besteht nach
 der Gemeindegebietsreform aus
 zwei Mitgliedern, der Stadt Coswig
 und der Stadt Wittenberg mit dem
 Ortsteil Griebo. Dabei haben sich
 die Größe des Verbandsgebietes
 und damit die zu entsorgenden
 Grundstücke nicht verändert. Durch
 die Eingemeindung der Dörfer in die
 Städte Coswig bzw. Wittenberg ist
 lediglich die Mitgliedszahl
 (selbständige Kommunen) auf zwei
 gesunken. Trotzdem ist es jedem
 Bürger aus jedem Ortsteil der
 beteiligten Städte möglich, an den
 öffentlichen Verbands-
 versammlungen teilzunehmen.
 
 

 

 

Der Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-Fläming (AWZ), als direkter Nachbarverband,
hat im Jahr 2015 eine Variantenuntersuchung zur zukünftigen Abwasserentsorgung der
Bereiche der bestehenden Kläranlagen Hundeluft und Ragösen durchgeführt.
Dabei wurde auch die Variante Überleitung der Abwässer zur Kläranlage Coswig mit untersucht.

Grundlage war ein Angebot des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt (AV Coswig) zur Übernahme der Abwässer in die bestehende Druckleitung Buko-Düben-Coswig. Im Ergebnis wurde diese Variante als die für den AWZ wirtschaftlichste ermittelt. 

 

Seit 2018 erfolgt nunmehr die Einleitung der Abwässer aus dem gesamten vereinbarten Bereich des AWZ.

Mit Fertigstellung der wesentlichen Investitionen im Abwasserbereich, wie Ortsnetze,
Pumpwerke und Überleitungen, konnte ein Anschlussgrad der Grundstücke im Verbandsgebiet
an das zentrale Schmutzwassernetz von 98 % erreicht werden. Der Anschlussgrad hat sich 2023
nicht wesentlich verändert. Die Umsatzentwicklung ergibt sich aus der Bevölkerungsentwicklung,
aus dem Abwasseranfall pro Einwohner und aus der Entwicklung der Abwassermengen aus Gewerbe.
Nach der aktuellen Kalkulation für die Jahre 2024 bis 2026, hat sich bestätigt, dass die
Entwicklung der Kosten für die Abwasserbehandlung durch die bisherigen Gebühren nicht mehr
gedeckt werden können. 

Im Einzelnen:

Zentrales Schmutzwasser:

Die Leistungsgebühr von 3,89 €/m³ bleibt konstant, die Grundgebühr für Wohneinheiten
steigt von 10,14 auf 11,60 €/Monat. Damit entstehen für eine Wohneinheit Mehrkosten
von 17,52 € im Jahr. Die Grundgebühr für gewerbliche Nutzung erhöht sich ebenfalls.

Dezentrales Schmutzwasser:

Bei Kleinkläranlagen erhöht sich der Leistungspreis von 40,01 auf 41,79 €/m³,
die Grundgebühr bleibt konstant.
Bei abflusslosen Gruben erhöht sich der Leistungspreis von 14,05 auf 25,11 €/m³,
die Grundgebühr bleibt konstant.

Niederschlagswasserentsorgung:

Die Jahresgebühr pro Quadratmeter befestigter Fläche von welche eingeleitet wird steigt
von 0,77 € auf 0,80 €.

Da die Abwasserentsorgung eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, wird durch den Gesetzgeber
auch vorgeschrieben, dass nur die erforderlichen Kosten gedeckt werden dürfen.

Ein Gewinn darf nicht erwirtschaftet werden. Die Kalkulation erfasst deshalb jeweils 6 Jahre in welchen diese Kostendeckung nachgewiesen werden muss. Dabei werden 3 vergangene Jahre
(in der aktuellen Kalkulation 2021, 2022 und 2023) und 3 zukünftige Jahre betrachtet.
Für die Vergangenheit werden für alle Kostenarten die tatsächlichen Kosten mit den
tatsächlichen Einnahmen verglichen (aus den festgestellten Jahresabschlüssen).
Waren die Einnahmen geringer als die Kosten werden diese Unterdeckungen mit in die
Kalkulation für die zukünftigen 3 Jahre eingestellt. Gleiches erfolgt mit eventuellen
Mehreinnahmen. Somit werden Verluste oder Mehreinnahmen immer ausgeglichen.

Die oben dargestellte, gegenüber den Kostensteigerungen moderate Gebührenanpassung ist
nur deswegen möglich, weil Einsparpotentiale gesucht und genutzt worden sind.

Im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung wurde zuletzt im Jahr 2006 eine
Gebührenanpassung vorgenommen. Seitdem sind aber z.B. die Elektroenergiekosten
von 14,11 Cent/kWh auf aktuell 49,00 Cent/kWh gestiegen. Im Jahr 2006 wurden nur für
die Kläranlage noch 662.000 kWh pro Jahr benötigt.
Heute sind es etwa 370.000 kWh pro Jahr, wobei etwa die Hälfte davon aus Eigenerzeugung
(Photovoltaik) gewonnen wird. Die Reduzierung des Energiebedarfs wurde mit umfangreichen
technologischen Anpassungen wie z.B. die Installation eines komplett neuen Belüftungssystems erreicht.
Die hierfür notwendigen Investitionen wurden zu einem großen Teil über Fördermittel vom Land Sachsen-Anhalt und vom Europäischen Struktur- und Investitionsfonds finanziert. Die Eigenversorgung mit Elektroenergie erfolgt seit Anfang 2023 über eine Photovoltaikanlage mit Speicher.

Im Jahr 2006 waren 11.828 Einwohner an das Kanalsystem angeschlossen,
in 2023 sind es noch 10.130 Einwohner. Entsprechend müssen die gestiegenen, zum großen Teil
mengenunabhängigen Kosten von weniger Einwohnern getragen werden.

Maßnahmen wie Klärschlammvererdung statt maschineller Entwässerung, Stilllegung dezentraler Kläranlagen, Entflechtung der Netze, Digitalisierung der Verwaltung aber auch Zinsmanagement und die Anbindung des Abwasserverbandes Zerbst an unsere Kläranlage führten zu Optimierungen.

Die Verbandsversammlung hat sich entschieden, im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung die Kostendeckung über die Anhebung der Grundgebühren zu realisieren. Grund sind die hohen festen, also von der Abwassermenge unabhängigen Kosten wie z.B. die Kosten für das Kanalnetz.

Im Bereich der dezentralen Entsorgung, also nicht direkt an das Abwasserkanalsystem angeschlossene Grundstücke, sind es besonders die deutlich gestiegenen Transportkosten (38 % Steigerung) welche eine Anpassung erforderlich machen.

Insgesamt sind auch die Anforderungen an die Qualität der Abwasserbehandlung gestiegen.
Dem Verband ist es gelungen durch Anpassung der Technologie, durch Einsatz modernster Technik und Verbesserung der Organisation den Spagat zwischen gesetzlichen Erfordernissen und Kostenreduzierung zu meistern.

Aktuell stehen Investitionen wie die Baumaßnahme Flieth und die Errichtung eines Klärschlammlagerplatzes auf der Tagesordnung. Für den Bereich Flieth konnte der dringend erforderliche Kanalbau mit anderen Baumaßnahmen verknüpft werden. In einer Gemeinschaftsbaumaßnahme mit dem Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt (Straßenbau), Stadtwerke Coswig (Trinkwasserleitung) und der Stadt Coswig (Anhalt) (Nebenanlagen) werden z.B. die erforderlichen Verkehrsführungsmaßnahmen, Kosten der Baustelleneinrichtung
usw. auf mehrere Schultern verteilt. In diesem Vorhaben werden weitere Teile des Kanalnetzes von einem bisher bestehenden Mischwassersystem in ein Trennsystem umgestaltet. Ein einsturzgefährdeter Gewölbekanal wird komplett ersetzt.

Der Bau eines Klärschlammlagerplatzes soll eine Zwischenlagerung des vererdeten Klärschlamms ermöglichen. Dabei erfolgt noch einmal eine deutliche Massereduktion und damit Senkung der Entsorgungskosten.

Der Verband erfüllt somit auch weiterhin seine Aufgabe einer umweltgerechten Abwasserentsorgung und steht den Bürgern als Dienstleister im Bereich Abwasser zur Verfügung. 


   

Fördervorhaben Erneuerung / Optimierung der Belüftung der Kläranlage Coswig

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Grund eines Beschlusses des deutschen Bundestages (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen) und gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt mit Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Laufzeit: 01.05.2020 bis 30.04.2022  

Förderkennzeichen: 03K13164 bzw. D/405.9.1/62373/EE/110/19/AW/EFRE

Auftraggeber:  AWBG mbH Coswig/Anhalt, Abwasserverband Coswig/Anhalt
 
Planung: Ingenieurbüro Richter GmbH, Beratende Ingenieure, Hildesheim

Ausführende Firmen:

Los 1 - Maschinen- und Verfahrenstechnik: MBA, Anlagenbau GmbH Neubrandenburg                                                                     

Los 2 - E- Technik und Messtechnik: GAE, Gardelegener Automatisierungstechnik und Elektrobau GmbH

Ziel der Investition ist die Energieoptimierung der Belüftung der Belebungsstufe der Kläranlage Coswig (Anhalt) und damit die Verringerung der Kohlendioxidemission.

Die Belebungsstufe der Kläranlage ist über die notwendige Versorgung der Biomasse mit Sauerstoff der Bereich mit dem größten Bedarf an Elektroenergie und damit auch der Bereich mit dem größten Einsparpotential. Das neue Belüftungssystem wird mit hocheffizienten Plattenbelüftern und neuen Gebläsen und mit dem Stand der Technik entsprechender Steuerung ausgerüstet. Dies gestattet eine Reduzierung des Belebungsbeckenvolumens und insgesamt eine deutliche Reduzierung des Energiebedarfs und damit die Reduzierung der CO2 – Emissionen.

                                                              

 

 

Kundeninformationen

Für unsere Kunden, die Ihre Abwassergebühren selbst überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten möchten, hier unsere Bankdaten:


Deutsche Kreditbank AG

IBAN: DE53 1203 0000 0018 8083 52,

BIC: BYLADEM1001

Für Rückfragen stehen wir Ihnen aber auch gern unter 034903/52324 oder 52323 zur Verfügung.

 

Mitteilung des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt

an alle Betreiber von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben
im Verbandsgebiet

 

Durch die Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt (Verband) vom 15.06.2007 und Fortschreibung vom 18.12.2014 sowie 04.01.2024 wurde bestätigt, welche Grundstücke langfristig nicht an die öffentliche zentrale Kanalisation angeschlossen werden.
Diese Grundstücke wurden konkret mit Flur und Flurstück in der Satzung über den vollständigen oder teilweisen Ausschluss der Abwasserbeseitigungspflicht (Ausschlusssatzung – veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 18.12.2010) ausgewiesen.

 

Die Nutzungsberechtigten dieser Grundstücke sind gemäß der aktuellen Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen und die Erhebung von Gebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung (Dezentrale Entsorgungs- und  Gebührensatzung – ebenfalls veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wittenberg am 18.12.2010) verpflichtet, Ihre Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben grundsätzlich über den Verband entsorgen zu lassen.

 

Im Ergebnis einer Neuausschreibung wird die Firma Heidewasser GmbH in Zerbst
ab 01.01.2024 den Transport der Abwässer zur Kläranlage Coswig übernehmen.


Termine für die Entsorgung im Bedarfsfall vereinbaren Sie daher bitte rechtzeitig

 

   unter der Tel.-Nr.: 03923 6104404 oder per E-Mail: entsorgung@heidewasser.de

 
Ansprechpartner ist: Frau Fieseler-Lunitz

 

        Sprechzeiten sind:   Montag und Donnerstag  8.00 -12.00 Uhr  13.00 - 16.00 Uhr
                                         Dienstag und Mittwoch    7.00 -12.00 Uhr  13.00 - 15.00 Uhr

      Freitag                                                                7.00 Uhr – 11.30 Uhr


Bitte beachten Sie, dass abflusslose Sammelgruben bei Bedarf und Kleinkläranlagen entsprechend der Wartungsvorschriften der jeweiligen Anlage zu entleeren sind.

Bei Problemfällen oder Fragen wenden Sie sich bitte an den Abwasserverband Coswig/Anhalt, Am Brennickel 12, 06869 Coswig (Anhalt), Tel. 03 49 03 / 52 324, Frau Weide oder weide@av-coswig.de.



Absetzung von Wassermengen von der Abwassergebühr durch Gartenwasserzähler

Sehr geehrte Kunden des Abwasserverbandes,

wir möchten Ihnen auf Grund aktueller Rechtssprechungen einige Hinweise zur Verwendung der bereits vorhandenen Gartenwasserzähler geben.

Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (AWBAS) des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt räumt die Möglichkeit ein, Wassermengen, welche nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen, auf Antrag von der Abwassergebühr abzusetzen (§15 I. Abs.6 AWBAS). Voraussetzung dafür ist der Nachweis durch einen entsprechenden Zwischenzähler, den der Eigentümer auf seine Kosten einbauen lassen muss.

Dieser Zähler soll den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen.
Das bedeutet, der Wasserzähler zur Erfassung der absetzbaren Mengen muss geeicht sein.
Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 6 Jahre.

Zähler, welche außerhalb dieser Zeit verwendet werden, entsprechen damit nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben.
Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Absetzungsmengen nur Zähler innerhalb der Eichfrist Berücksichtigung finden können.

Bitte beachten Sie dies bei der Wiederinbetriebnahme Ihrer Gartenbewässerungsanlage und überprüfen Sie Ihre Zähler dahingehend jährlich.
Gegebenenfalls veranlassen Sie bitte einen Wechsel Ihrer Zähleinrichtung.
 
Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefon-Nr. 03 49 03 / 52 324 oder per
FAX: 03 49 03 / 52 340.

 
 

Wichtige Information des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette

Einiges Kopfzerbrechen bereitet den Kläranlagenwärtern des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt, dass ihre Pumpen dem Dauerbeschuss durch Feuchttücher ausgesetzt sind.
Besonders die Anlage im Ortsteil Zieko der Stadt Coswig (Anhalt), die das Abwasser der 151 Einwohner zur Kläranlage Coswig (Anhalt) leitet, ist durch die Feuchttücher stark gefährdet. Es geht nicht um feuchtes Toilettenpapier, das ja eigens für diesen Gebrauch gedacht ist. Vielmehr haben die Hüter des Kanals Baby-Feuchttücher, Reinigungs-, Erfrischungs-, Abschmink- und Brillenputztücher im Visier. Diese bleiben feucht ohne zu riechen, sie reinigen gründlich und – genau das ist das Problem – sie reißen nicht. Die langen Fasern der reißfesten, feuchten Tücher lösen sich im Abwasser nicht auf und umwickeln die Pumpen im Pumpenschacht. Es kommt schnell zu so genannten Verzopfungen und die Pumpe fällt aus. Das könnte sich auf die Gebühren auswirken, denn fast die gesamte Menge des Abwassers wird mit Hilfe von Pumpwerken zur Reinigung auf die Kläranlage Coswig/Anhalt gefördert. Müssen die Pumpen häufig repariert oder ausgetauscht werden so steigen entsprechend die Kosten für die Abwasserreinigung.
Außerdem kann es zu Rückstau im Kanal kommen, denn bei defekten Pumpen kann das Abwasser nicht weiter abgeleitet werden.

Das muss alles nicht sein.
Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise auf den Packungen!
Entsorgen Sie die benutzten Tücher einfach in dem Abfalleimer.
Gegen reißfeste Tücher haben auch die besten Pumpen keine Chance.

Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt rufen deshalb alle Anwohner auf, Störungen telefonisch zu melden. Je eher wir 
Verzopfungen entfernen, desto besser für die Pumpen – und die Gebühren.
Der AV Coswig/Anhalt ist werktags unter 034903/52320 zu erreichen sowie rund um die Uhr der
Bereitschaftsdienst unter 0173/3858479!

Die Beispielbilder zeigen:
Gegen die reißfesten Feuchttücher hatte die Pumpe keine Chance

 

       


nach oben