Aktuelles |
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Der Verband besteht nach der Gemeindegebietsreform aus zwei Mitgliedern, der Stadt Coswig und der Stadt Wittenberg mit dem Ortsteil Griebo. Dabei haben sich die Größe des Verbandsgebietes und damit die zu entsorgenden Grundstücke nicht verändert. Durch die Eingemeindung der Dörfer in die Städte Coswig bzw. Wittenberg ist lediglich die Mitgliedszahl (selbständige Kommunen) auf zwei gesunken. Trotzdem ist es jedem Bürger aus jedem Ortsteil der beteiligten Städte möglich, an den öffentlichen Verbands- versammlungen teilzunehmen. |
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Der Abwasser- und
Wasserzweckverband Elbe-Fläming (AWZ), als direkter Nachbarverband, |
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Seit 2018 erfolgt nunmehr die Einleitung der
Abwässer aus dem gesamten
vereinbarten Bereich des AWZ. Mit Fertigstellung der wesentlichen Investitionen
im Abwasserbereich, wie Ortsnetze, Im Einzelnen: Ein Gewinn darf nicht
erwirtschaftet werden. Die Kalkulation erfasst deshalb jeweils 6 Jahre in
welchen diese Kostendeckung nachgewiesen werden muss. Dabei werden 3
vergangene Jahre Die oben dargestellte, gegenüber
den Kostensteigerungen moderate Gebührenanpassung ist Im Bereich der zentralen Schmutzwasserentsorgung wurde zuletzt im Jahr
2006 eine Der Bau eines Klärschlammlagerplatzes soll eine Zwischenlagerung des vererdeten Klärschlamms ermöglichen. Dabei erfolgt noch einmal eine deutliche Massereduktion und damit Senkung der Entsorgungskosten. Der Verband erfüllt somit auch weiterhin seine Aufgabe einer umweltgerechten Abwasserentsorgung und steht den Bürgern als Dienstleister im Bereich Abwasser zur Verfügung.
Fördervorhaben
Erneuerung / Optimierung der Belüftung der Kläranlage Coswig Gefördert durch die
Bundesrepublik Deutschland, Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit auf Grund eines Beschlusses des
deutschen Bundestages (www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen)
und gefördert durch das Land Sachsen-Anhalt mit Unterstützung aus dem
Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Los 1 - Maschinen- und
Verfahrenstechnik: MBA, Anlagenbau GmbH Neubrandenburg
Los 2 - E- Technik und Messtechnik:
GAE, Gardelegener Automatisierungstechnik und
Elektrobau GmbH Ziel der
Investition ist die Energieoptimierung der Belüftung der Belebungsstufe
der Kläranlage Coswig (Anhalt) und damit die Verringerung der
Kohlendioxidemission.
Die Belebungsstufe der Kläranlage ist über die
notwendige Versorgung der Biomasse mit Sauerstoff der Bereich mit dem
größten Bedarf an Elektroenergie und damit auch der Bereich mit dem
größten Einsparpotential. Das neue Belüftungssystem wird mit
hocheffizienten Plattenbelüftern und neuen Gebläsen und mit dem Stand der
Technik entsprechender Steuerung ausgerüstet. Dies gestattet eine
Reduzierung des Belebungsbeckenvolumens und insgesamt eine deutliche
Reduzierung des Energiebedarfs und damit die Reduzierung der CO2
– Emissionen.
Kundeninformationen Für unsere Kunden, die
Ihre Abwassergebühren selbst überweisen oder einen Dauerauftrag einrichten möchten, hier unsere Bankdaten: IBAN: DE53 1203 0000 0018 8083 52, BIC: BYLADEM1001 Für Rückfragen stehen wir Ihnen aber auch gern unter 034903/52324 oder 52323 zur Verfügung.
Mitteilung des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt
an alle Betreiber von Kleinkläranlagen
und abflusslosen Gruben
Durch die Genehmigung des
Abwasserbeseitigungskonzeptes (ABK) des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt
(Verband) vom 15.06.2007 und Fortschreibung vom 18.12.2014 sowie
04.01.2024 wurde bestätigt, welche Grundstücke langfristig nicht an die
öffentliche zentrale Kanalisation angeschlossen werden.
Die Nutzungsberechtigten dieser Grundstücke sind gemäß der aktuellen
Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen und die Erhebung von Gebühren für die
dezentrale Abwasserbeseitigung (Dezentrale Entsorgungs- und
Gebührensatzung – ebenfalls veröffentlicht im Amtsblatt für den
Landkreis Wittenberg am 18.12.2010) verpflichtet, Ihre Kleinkläranlagen oder abflusslose Sammelgruben
grundsätzlich über den Verband entsorgen zu lassen.
Im
Ergebnis einer Neuausschreibung wird die Firma Heidewasser GmbH in Zerbst
unter der Tel.-Nr.:
03923 6104404 oder per E-Mail:
entsorgung@heidewasser.de
Sprechzeiten sind: Montag
und Donnerstag 8.00 -12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
Freitag
7.00 Uhr – 11.30 Uhr
Sehr geehrte Kunden des Abwasserverbandes, wir möchten Ihnen auf Grund aktueller Rechtssprechungen einige Hinweise zur Verwendung der bereits vorhandenen Gartenwasserzähler geben. Die Abwasserbeseitigungsabgabensatzung (AWBAS) des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt räumt die Möglichkeit ein, Wassermengen, welche nicht in die öffentliche Kanalisation gelangen, auf Antrag von der Abwassergebühr abzusetzen (§15 I. Abs.6 AWBAS). Voraussetzung dafür ist der Nachweis durch einen entsprechenden Zwischenzähler, den der Eigentümer auf seine Kosten einbauen lassen muss. Dieser Zähler soll den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Das bedeutet, der Wasserzähler zur Erfassung der absetzbaren Mengen muss geeicht sein. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt 6 Jahre. Zähler, welche außerhalb dieser Zeit verwendet werden, entsprechen damit nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Wir möchten Sie deshalb darauf hinweisen, dass bei Unstimmigkeiten hinsichtlich der Absetzungsmengen nur Zähler innerhalb der Eichfrist Berücksichtigung finden können. Bitte beachten Sie dies bei der Wiederinbetriebnahme Ihrer Gartenbewässerungsanlage und überprüfen Sie Ihre Zähler dahingehend jährlich. Gegebenenfalls veranlassen Sie bitte einen Wechsel Ihrer Zähleinrichtung. Bei Rückfragen erreichen Sie uns unter der Telefon-Nr. 03 49 03 / 52 324 oder per FAX: 03 49 03 / 52 340. Wichtige Information des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt Feuchttücher gehören nicht in die Toilette Einiges Kopfzerbrechen bereitet den Kläranlagenwärtern des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt, dass ihre Pumpen dem Dauerbeschuss durch Feuchttücher ausgesetzt sind. Besonders die Anlage im Ortsteil Zieko der Stadt Coswig (Anhalt), die das Abwasser der 151 Einwohner zur Kläranlage Coswig (Anhalt) leitet, ist durch die Feuchttücher stark gefährdet. Es geht nicht um feuchtes Toilettenpapier, das ja eigens für diesen Gebrauch gedacht ist. Vielmehr haben die Hüter des Kanals Baby-Feuchttücher, Reinigungs-, Erfrischungs-, Abschmink- und Brillenputztücher im Visier. Diese bleiben feucht ohne zu riechen, sie reinigen gründlich und – genau das ist das Problem – sie reißen nicht. Die langen Fasern der reißfesten, feuchten Tücher lösen sich im Abwasser nicht auf und umwickeln die Pumpen im Pumpenschacht. Es kommt schnell zu so genannten Verzopfungen und die Pumpe fällt aus. Das könnte sich auf die Gebühren auswirken, denn fast die gesamte Menge des Abwassers wird mit Hilfe von Pumpwerken zur Reinigung auf die Kläranlage Coswig/Anhalt gefördert. Müssen die Pumpen häufig repariert oder ausgetauscht werden so steigen entsprechend die Kosten für die Abwasserreinigung. Außerdem kann es zu Rückstau im Kanal kommen, denn bei defekten Pumpen kann das Abwasser nicht weiter abgeleitet werden. Das muss alles nicht sein. Beachten Sie bitte unbedingt die Hinweise auf den Packungen! Entsorgen Sie die benutzten Tücher einfach in dem Abfalleimer. Gegen reißfeste Tücher haben auch die besten Pumpen keine Chance. Die Mitarbeiter des Abwasserverbandes Coswig/Anhalt rufen deshalb alle Anwohner auf, Störungen telefonisch zu melden. Je eher wir Verzopfungen entfernen, desto besser für die Pumpen – und die Gebühren. Der AV Coswig/Anhalt ist werktags unter 034903/52320 zu erreichen sowie rund um die Uhr der Bereitschaftsdienst unter 0173/3858479! Die Beispielbilder zeigen: Gegen die reißfesten Feuchttücher hatte die Pumpe keine Chance
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